Krankengeldrechner: Wie viel Krankengeld steht Ihnen zu?
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, möchten Sie möglicherweise wissen, wie hoch Ihr Krankengeld ist und welche Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit gelten. Und auch wenn Sie derzeit nicht erkrankt sind, haben Sie vielleicht ein Interesse daran, für den Notfall Bescheid zu wissen.
Mit unserem Krankengeldrechner ermöglichen wir Ihnen, Ihr individuelles Krankengeld zu ermitteln. Des Weiteren geben wir Ihnen in unserem Ratgeber zahlreiche wertvolle Tipps zum Thema Arbeitsunfähigkeit sowie zur Krankenversicherung.
Um das Einkommen im Krankheitsfall zu ermitteln, müssen Sie einige Daten in unseren Rechner eingeben. Persönliche, personenbezogene Daten spielen für die Berechnung keinerlei Rolle. Des Weiteren werden sämtliche Eingaben nach der Ermittlung des Ergebnisses wieder gelöscht, sodass wir Ihnen die größtmögliche Sicherheit Ihrer Angaben garantieren können.
Im Falle, dass Sie ein unregelmäßiges Arbeitsentgelt erhalten, können wir diese Besonderheit jedoch nicht einbeziehen. Ebenso verhält es sich beispielsweise bei Fehlzeiten, die unbezahlt sind oder wenn Sie Mehrarbeit leisten. Beachten Sie daher, dass das Ergebnis lediglich ein Richtwert und kein endgültiges Ergebnis sein kann.
Benutzung des Krankengeldrechners:
Unser Krankengeldrechner ist kinderleicht aufgebaut, sodass dessen Verwendung selbst dann kein Problem darstellt, wenn Sie noch niemals ein solches Tool verwendet haben.
Geben Sie zum Zwecke der Berechnung folgende Punkte ein:
- Jahr, für das das Krankengeld berechnet werden soll
- Bruttoentgelt (Regelentgelt) pro Monat in Euro
- Nettoarbeitsentgelt pro Monat in Euro
- Beitragspflichtige Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate (Brutto)
- Klicken Sie an, ob Sie einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung leisten
- Klicken Sie an, ob der Sitz Ihres Arbeitgebers im Bundesland Sachsen liegt
Um die genaue Höhe der Entgeltfortzahlung zu ermitteln, klicken Sie nunmehr auf die Schaltfläche „Berechnen“, sodass Ihnen umgehend das Ergebnis angezeigt wird.
Berechnung anhand eines Beispiels:
Berechnungsjahr |
2016 |
Monatsgehalt (Brutto / Regelentgelt) |
3.152 Euro |
Monatsgehalt (Netto) |
2.416 Euro |
Beitragspflichtige Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten (Brutto) |
0 Euro |
Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung |
Nein |
Sitz des Arbeitgebers in Sachsen |
Nein |
Klicken Sie nun auf die Schaltfläche „Berechnen“. Ihnen wird folgendes Ergebnis angezeigt:
Aus der Auflistung können Sie das kalendertägliche Krankengeld sowohl in Brutto als auch in Netto entnehmen. Neben dem kalendertäglichen Betrag erhalten Sie des Weiteren das Nettoeinkommen pro Monat angezeigt.
Was ist eigentlich Krankengeld?
Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierzu ergeben sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Zur Zahlung dieser Entgeltersatzleistung kommt es, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank – also arbeitsunfähig – ist. Entsprechende Ersatzleistungen werden auch dann bewilligt, wenn der Arbeitnehmer sich in stationärer Behandlung befindet, deren Kosten die Krankenversicherung trägt.
Krankengeld kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder krank sind und beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden müssen. Wird diese Form der Kinderpflege beansprucht, erhält der Arbeitnehmer das sogenannte Kinderkrankengeld.
Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung, deren Beiträge anteilig vom Arbeitnehmer sowie vom Arbeitgeber gezahlt werden.
(Quelle: Wikipedia)
Wie hoch sind die Entgeltersatzleistungen im Krankheitsfall?
Damit Ihnen keine Versorgungslücke entsteht, ist der Krankengeldanspruch genauso hoch, wie Ihr normales Arbeitseinkommen. Es wird Ihnen durch den Arbeitgeber gezahlt. Beachten Sie, dass Überstunden nur dann eingerechnet werden können, wenn Sie diese regelmäßig machen.
Die Lohnfortzahlung durch den AG erfolgt pro Erkrankungsfall für höchstens 6 Wochen. Leiden Sie mehrfach unter derselben Erkrankung, wird die Leistungsdauer zusammengerechnet. Lediglich wenn Sie zwischen beiden identischen Erkrankungen mindestens sechs Monate nicht erkrankt sind, besteht ein Anspruch auf eine erneute Lohnfortzahlung von 6 Wochen.
Sobald die Leistungsdauer von 6 Wochen erreicht, Ihre Krankschreibung aber noch nicht aufgehoben ist und Sie auf unbestimmte Zeit weiter krankgeschrieben sein werden, erhalten Sie von Ihrer Kranken Versicherung einen Antrag auf Krankengeld zugeschickt. Sie sind jedoch nur dann Krankengeldempfänger, wenn Sie den Antrag ausfüllen und an die Versicherung (beispielsweise AOK oder BKK) zurücksenden. Sofern Sie beim Ausfüllen eine Hilfestellung benötigen, können Sie die sogenannte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufsuchen.
Die Höhe des Bruttokrankengeldes (Regelentgelts) liegt bei 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns und richtet sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Höchstbetrag, bei dem auch vom „Höchstkrankengeld“ gesprochen wird, liegt jedoch bei 90 Prozent vom Nettogehalt. Dies ergibt sich aus § 47 Abs. 2 SGB.
Wann Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und die Erkrankung melden müssen:
Sie müssen dem Vertragspartner – in diesem Fall dem Arbeitgeber – unverzüglich am ersten Krankheitstag eine Mitteilung machen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Ist zu erwarten, dass die Krankheit länger als drei Tage andauert, muss der Krankenschein spätestens am vierten Tag sowohl bei der Krankenkasse also auch beim AG eingegangen sein.
In welchen Fällen lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung?
Wer in der GKV versichert ist, ist von Gesetzes wegen im Krankheitsfall abgesichert und bekommt beispielsweise das Verletztengeld. Ist man länger als 6 Wochen krank, weil man zum Beispiel eine Organspende bekommt, wird ein bestimmter Prozentsatz vom Bruttogehalt nicht mehr durch den Arbeitgeber, sondern durch die jeweilige Krankenkasse übernommen. Sie erhalten in diesem Fall einen Auszahlungsschein von der Krankenversicherung. Nachdem Sie und Ihr Arzt auf dem Auszahlschein die notwendigen Angaben gemacht haben, reichen Sie diesen bei der Krankenkasse ein und erhalten das Geld auf Ihr Girokonto erstattet.
Auch, wenn eine Pflichtversicherung in der GKV besteht, wie es beispielsweise bei Publizisten der Fall ist, bekommen Sie bei einer bestehenden Erkrankung Geld von den sogenannten Ersatzkassen, da Sie einen gesetzlichen Krankengeldanspruch haben.
Sind Sie hingegen in der PKV versichert, weil Sie selbstständig tätig sind, und haben Sie sich lediglich für den günstigen Basisschutz entschieden, besteht kein Krankengeldanspruch. Für diesen Fall sollten Sie unbedingt eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen, die Ihnen das dringend benötigte Übergangsgeld zahlt, bis Sie wieder arbeiten können.
Derartige Verträge können durchaus kostenintensiv sein, weshalb wir Ihnen einen Versicherungsvergleich empfehlen.
Worum handelt es sich bei der Blockfrist?
Der Bemessungszeitraum für Krankengeld ist grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Dennoch erhalten Sie das Verletztengeld längstens für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren gezahlt. Hierbei spricht man von den Blockfristen. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Krankengeldanspruch bei Arbeitslosigkeit
Sofern Sie derzeit Arbeitslosengeld beziehen, erhalten Sie im Falle einer Krankheit ebenfalls das Krankengeld, und zwar in der Höhe des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes. Jedoch gelten dieselben Voraussetzungen zur Meldepflicht, wie beim Arbeitnehmer.
Was ist der VDEK?
Der VDEK ist der Verband der Ersatzkassen, der die Interessen aller Ersatzkassen in Deutschland vertritt, und zwar sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld trotz Krankheit?
Ob Sie während der Zeit der Krankengeldzahlung Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten, muss individuell geprüft werden, da hierfür verschiedene Faktoren zu beachten sind.
Ist das Krankengeld steuerfrei?
Grundsätzlich ist das Krankengeld steuerfrei. Beziehen Sie jedoch zusätzlich zum Krankengeld weiteres Einkommen, beispielsweise aus Vermietung, einer Rente oder aus einer Verpachtung, kann sich dies steuerlich negativ auswirken.
Wer kann den Krankengeldrechner nutzen?
Unseren Rechner kann jeder nutzen, der wissen möchte, wie hoch die Krankengeldzahlung durch den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse ausfällt. Die Bedienung ist kinderleicht. Geben Sie einfach die benötigten Daten ein (diese werden nach der Eingabe gelöscht) und klicken Sie auf „Berechnen“. Im Handumdrehen wissen Sie, wie viel Prozent des Nettoentgelts Ihnen in Form des Krankengeldes tatsächlich übrigbleiben.